Verkehrsunfallflucht, Zeugen gesucht, A61, Rheinböllen - Am Dienstagabend gegen 18:00 Uhr kam es auf der Bundesautobahn A61 zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Sattelzug und einem Auto. Ein unbekannter Lastkraftwagenfahrer befuhr die Autobahn in Richtung Ludwigshafen auf dem rechten Fahrstreifen kurz nach der Anschlussstelle Rheinböllen.

Rechts daneben fuhr ein 33-jähriger Hesse mit seinem Hyundai Ioniq. Zu Beginn der dort eingerichteten Baustelle kam der Sattelzug nach links auf den Fahrstreifen des 33-Jährigen und kollidierte mit dem Hyundai. Dieser kam in der Folge nach links von der Fahrbahn ab und touchierte eine Warnbake. Am PKW entstand Sachschaden in Höhe von 15.000 Euro. Der Fahrer des Sattelzugs entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Von diesem ist lediglich bekannt, dass es sich um einen Sattelzug mit weißem Sattelanhänger handelte.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim unter der Rufnummer 06701/9190 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an die Polizei übermittelt werden.

Mit Rissen in der Scheibe und Kosmetikspigeln unterwegs
A61, Armsheim - Völlig betriebsunsicher war ein Kleintransporter, den eine Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am 02.04.2025 gegen 03:40 Uhr auf dem Parkplatz Menhir an der A 61 bei Armsheim kontrollierte und auch gleich stilllegte. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gleich zum Beginn der Kontrolle räumte der 32-jährige Fahrer ein, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Sein Kleintransporter war schon bei rein oberflächlicher Prüfung in einem völlig desaströsen Zustand. Beide Vorderreifen waren über der Verschleißgrenze abgefahren. Sie waren zudem stark porös und mit Rissen überzogen. In der Windschutzscheibe waren zwei lange Risse festzustellen. Auf beiden Seiten fungierte jeweils ein mit Klebeband befestigter Kosmetikspiegel als Seitenspiegel. Das Seitenfenster auf der Fahrerseite fehlte komplett. Die Tachonadel stand auch im Stillstand bei über 100 Kilometern. Der 32-Jährige, der zu den Vorwürfen keine Angaben machte, muss nun mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen, sowie mit Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Zustands des Transporters.

Verkehrsdirektion Mainz