Räuberischer Diebstahl in Kosmetikgeschäft, Mainz-Altstadt - Am Dienstagmittag kam es gegen 12:30 Uhr zu einem räuberischen Diebstahl in der Mainzer Altstadt. Ein Mann betritt ein Kosmetikgeschäft am Gutenbergplatz und schaut sich darin um. Als er den Laden verlässt, geht plötzlich der akustische Alarm für die Wegnahmesicherung an und eine Mitarbeiterin wird auf den Mann aufmerksam.

Sie spricht ihn an und kann in seiner mitgeführten Tüte mindestens drei Parfümverpackungen feststellen. Als sie ihn auffordert, diese herauszugeben, wird der Beschuldigte aggressiv und droht der Mitarbeiterin mit Schlägen. Mit der gestohlenen Ware flüchtet der Täter in unbekannte Richtung.
Der Beschuldigte kann laut Zeugenaussagen wie folgt beschrieben werden: Männlich, ca. 2 Meter groß, ca. 35 Jahre alt, bekleidet mit einem hellblauen Leinenanzug, einer blauen Sonnenbrille, hellbraune Haare und blaue Augen.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-34150 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an die Polizei übermittelt werden.

E-Bike Kontrollen
Mainz - Seit Ende Mai werden insbesondere durch die Pedelecstreife der PI Mainz 1 vermehrt "Fahrräder" kontrolliert, welche durch Tuning soweit verändert wurden, dass aus ihnen rechtlich "Kraftfahrzeuge" wurden. Einen Schwerpunkt bilden hierbei Radkuriere, insbesondere von Essenslieferdiensten. Durch diese werden mittels im Internet erhältlicher Bausätze reguläre Fahrräder zu "E-Bikes" umgebaut.
Entgegen des üblichen Sprachgebrauchs handelt es sich bei einem "E-Bike" rechtlich um ein Zweirad, welches mittels "Gaszug" (Knopf, Hebel oder Drehgriff) angetrieben wird, sodass der Fahrende dies auch ohne eigenen Kraftaufwand antreiben kann. Bei den meisten Elektrofahrrädern auf deutschen Straßen handelt es sich daher eher um "Pedelecs".
Bei einem "Pedelec" unterstützt der Motor den Fahrer nur, wenn auch in die Pedale getreten wird und dies auch nur bis 25km/h. Im Handel erhältlich sind auch "S-Pedelecs", bei denen die Unterstützung erst bei 45 KM/H endet. Rechtlich ist ein solches "S-Pedelec" einem "Kleinkraftrad" gleichgestellt, was eine Versicherungspflicht, eine Führerscheinpflicht (AM oder höher) und eine Helmpflicht nach sich zieht.
Ein "E-Bike" gibt es in verschiedenen Geschwindigkeitsklasse, welche alle ebenfalls Versicherungs- und Führerscheinpflichtig (Mofaprüfbescheinigung) sind. Neben den rechtlichen Verstößen bedeuten diese Umbauten auch eine Erhöhung der Gefahren, nicht nur für die Fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Die umgebauten Fahrräder, insbesondere die Bremsen und Antriebsstränge, sind nicht für solche Geschwindigkeiten und Kräfte ausgelegt.
In sechs Fällen wurden durch die eingesetzten Beamten Lieferdienstfahrer festgestellt, die ihre Fahrräder zu "E-Bikes" umgebaut hatten, welche unbelastet laut Display bis zu 65 KM/H erreichten. Den Fahrern wurde die Möglichkeit gegeben die getunten Fahrräder auf der Dienststelle zurückzubauen. Die nun wieder legalen Fahrräder wurden den Fahrern wieder ausgehändigt, damit sie weiter ihrer Arbeit nachgehen können.
Des Weiteren wurden in den letzten Wochen auch zwei "E-Bikes" sichergestellt, welche laut den Nutzern so auf Plattformen im Internet erstanden werden konnten. Beide waren jedoch nicht versichert. Bei dem einem besteht zudem der Verdacht, dass es so getunt wurde, damit es mehr als die durch den Hersteller angegebene 25 KM/H fährt.
Die Pedelecstreife der PI Mainz 1 wird ihre Kontrollen im engen Austausch mit der Stadt Mainz in den nächsten Wochen fortsetzen.

Polizei Mainz