Raser ohne Führerschein: Erst wenige Tage nach Haftentlassung erneut schwer straffällig, Heidesheim - Dezember 2024 - Bei gezielten Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrssicherheitsüberwachungen der Polizeiautobahnstation Heidesheim auf der A60 sowie umliegenden Straßen wurde am Montag ein 43-jähriger Mann aus dem Rhein-Main-Gebiet gestoppt, der nicht nur erheblich zu schnell unterwegs war, sondern auch zahlreiche Straftaten begangen hatte.

Auf der A60 in Fahrtrichtung Bingen fiel der Fahrer einer zivilen ProVida-Streife auf, als er bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit 132 km/h unterwegs war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle kamen gravierende Verstöße ans Licht.
Es stellte sich heraus, dass der Mann erst wenige Tage zuvor, am 6. Dezember 2024, nach Verbüßung einer 14-monatigen Haftstrafe entlassen worden war. Zudem war er seit 2013 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bereits vor seiner letzten Inhaftierung war er mehrfach beim Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Auch abseits des Straßenverkehrs war der Mann bereits erheblich kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Mann das von ihm geführte Fahrzeug erst am Vortag aus einem Parkhaus des Frankfurter Flughafens entwendet hatte. Zudem hatte er mit dem gestohlenen Wagen bereits mehrfach Tankbetrügereien begangen. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt, und dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Fahrer wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls und Betrugs. Ihm drohen eine erhebliche Geldstrafe sowie möglicherweise eine erneute Haftstrafe.

Betrunken über den Standstreifen
Gau-Bickelheim - Am 15.12.2024 gegen 08:41 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer einen Pkw auf der BAB63 in Fahrtrichtung Kaiserslautern, welcher Schlangenlinien fuhr. Zudem soll der Fahrer des Pkw ohne ersichtlichen Grund mit etwa 110 km/h den Strandstreifen befahren haben. Im Rahmen einer Kontrolle konnte bei dem 26-jährigen Fahrer eine Atemalkoholkonzentration von 1,14 Promille festgestellt werden. Er musste mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Die Rückreise von der Partynacht war danach für alle drei Fahrzeuginsassen beendet, da auch der Beifahrer alkoholisiert war und der Dritte über keine Fahrerlaubnis verfügte. Der 26-Jährige muss nun mit einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Dabei war seine Probezeit erst vor vier Wochen ausgelaufen.

Autobahnpolizei - Verkehrsdirektion Mainz