23-Jähriger durch Pfefferspray verletzt, Mainz-Neustadt - Am Donnerstag, 30.01.2025 kam es gegen 22:30 Uhr zu einer gefährlichen Körperverletzung in der Erthalstraße in Mainz. Ein 23-jähriger Mainzer geht vom Rewe in der Erthalstraße zu Fuß in Richtung Hauptbahnhof, als er plötzlich von einem unbekannten Mann angesprochen wird.

Da der Mainzer Kopfhörer trägt, kann er den Unbekannten nicht verstehen. Er zieht also seine Kopfhörer ab und dreht sich in Richtung des Mannes. Plötzlich holt der Täter ein Pfefferspray hervor und sprüht es dem Mainzer unvermittelt ins Gesicht. Anschließend flüchtet er in unbekannte Richtung. Der Geschädigte wird durch den Vorfall leicht verletzt und noch vor Ort durch Rettungssanitäter medizinisch versorgt. Laut Zeugenaussagen kann der Täter wie folgt beschrieben werden: - Arabisches Erscheinungsbild - Mittellanger schwarzer Bart - Kurze Jacke mit Camouflage Muster
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131/65-34250 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an die Polizei übermittelt werden.

Ohne Führerschein unterwegs
Mainz-Altstadt - Am Donnerstagabend gegen 19:40 Uhr kontrollierten Beamte des Mainzer Altstatdreviers einen Ford in der Großen Langgasse. Der Fahrer, ein 26-jähriger Serbe, konnte den Polizisten auf Verlangen keinen Führerschein vorzeigen. Seinen Angaben nach wäre er im Besitz einer serbischen Fahrerlaubnis, würde diese aber nicht mitführen. Da ausländische Führerscheine, die nicht von einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt worden sind, nur ein halbes Jahr nach Wohnsitznahme in Deutschland gültig sind, müssen diese bei einer Führerscheinstelle umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann der ausländische Führerschein um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden. Polizeiliche Recherchen ergaben, dass der 26-Jährige bereits seit über einem halben Jahr in Mainz wohnt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Da auch der Beifahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, musste ein Bekannter die beiden abholen. Generell gilt: Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss im Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis sein, diese auch mitführen und den kontrollierenden Polizisten aushändigen.

Polizei Mainz